Standpunktabklärung der Botschaft der Volksrepublik China als Antwort auf das Communiqué der Schweizer Landesregierung über die Situation in Xinjiang, China
2019-11-28 00:33
  Am 26.11.2019 veröffentlichte die Schweizer Landesregierung auf ihrer Webseite ein Communiqué in Bezug auf Xinjiang, in dem sie Besorgnis über die Situation in Xinjiang zum Ausdruck brachte. Solche mikrofonartige Vorgehensweise in Diplomatie vonseiten der Schweiz stellt eine eklatante Einmischung in die chinesische Innenpolitk dar. Die chinesische Botschaft äussert hiermit zutiefst betroffen, unzufrieden und entschlossen dagegen, und legt eine Standpunktabklärung wie folgt dar:

  1. Das Anliegen Xinjiang gehört rein zur Innenpolitik Chinas. Es geht in Xinjiang nicht um religiöse, ethnische oder menschenrechtliche Problematik, sondern um die Bekämpfung vom gewalttätigen Terrorismus sowie Seperatismus. Seit 2015 hat China sieben Weissbücher veröffentlicht, die sich mit der Terrorismusbekämpfung, De-Radikalisierung sowie Berufsausbildung befassen, darunter das Weissbuch «Berufsausbildung in Xinjiang» (Englische Version «Vocational Education and Training in Xinjiang»). Darin sind Fragen zu allen Bereichen in Xinjiang klar und ausführlich erklärt. Zuständige Funktionäre der schweizerischen Bundesverwaltung aber lesen diese sieben Weissbücher nicht, stattdessen schenken sie mit grosser Begeisterung den «fake news» ihre Aufmerksamkeit.
Zwischen 1990 und Ende 2016 wurden in Xinjiang tausende gewalttätige Terroranschläge verübt, unter denen vor allem zahlreiche unschuldige Menschen unter Lebensgefahr und enorme Sachschaden leiden mussten. Konfrontiert mit dieser bedrohlichen Situation betrachtete die Regierung des Autonomen Gebietes Xinjiang als notwendig, einerseits streng gegen gewalttätige und terroristische Straftaten vorzugehen, andererseits aber auch die Quelle der Gewalttaten herauszufinden und diese in den Griff zu bekommen, um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger unter bestmöglichen Schutz vor Terrorismus und Extremismus zu stellen. Dank der Durchsetzung derartigen präventiven Anti-Terror- sowie De-Radikalisierungsmassnahmen gibt es in Xinjiang seit drei Jahren keine gewalttätigen Terroranschläge mehr, so dass die Grundrechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit und persönliche Entfaltung etc. effektiv garantiert sein können. Daher begrüssen und unterstützen Parteifunktionäre und das Volk aller ethnischen Gruppen mit ganzen Herzen die Politik der Regierung zur Terrorismusbekämpfung und Aufrechterhaltung der Stabilität.

  2. Der Aufruf vonseiten der Schweiz, dass China «dem UNO Hochkommisariat für Menschenrechte ungehinderten Zugang nach Xinjiang» gewähren solle, zeigt seinerseits, dass die Schweiz die grundlegende Situation nicht kennt. Ausländische Besucherinnen und Besucher, die sich an die Prinzipien der Objektivität und Fairness halten, sind stets willkommen, so dass sie die Region persönlich erleben können. Seit Ende des vergangenen Jahres haben mehr als tausend Diplomaten und Regierungsgesandte, Beamte internationaler Organisationen sowie  Medienvertreterinnen und –vertreter Besuch in Xinjiang abgestattet. Dabei waren auch Schweizerinnen und Schweizer. Mit eigenen Augen haben sie die bemerkenswerten Erfolge der präventiven Anti-Terror- und De-Radikalisierungsmassnahmen bezeugen können. Hier an dieser Stelle wollen wir nachdrücklich darauf hinweisen, dass China dem UNO Hochkommisariat für Menschenrechte sowie den zuständigen Kommisaren bereits eine Einladung zum Besuch in China und Xinjiang verschickt hat. Es benötigt keinen Aufruf vonseiten der Schweiz.  

  3. Die chinesische Regierung beschützt die legalen Bürgerrechte der ethnischen Minderheitsgruppen, einschliesslich der Religionsfreiheit. In China gibt es fast 200 Millionen Gläubige, die sich zu unterschiedlichen Religionen bekennen, von denen mehr als 20 Millionen Muslime sind. Etwa 380 000 Menschen sind als Geistliche registriert. Es gibt rund 5500 religiöse Gruppierungen im ganzen Land und mehr als 140 000 registrierte religiöse Einrichtungen. Innerhalb Xinjiang gibt es 24 400 Moscheen, das entspricht einer Dichte von 1 Moschee/530 Muslime. All diese Informationen kann man in den öffentlich zugänglichen Materialien finden. Somit ist die «Besorgnis» der Schweiz über die Religionsfreiheit der Uighuren in Xijinag völlig haltlos.

  Xinjiang ist ein Teil von China. Das Wohlergehen der Menschen aller ethnischen Gruppen in Xinjiang ist eng mit dem Schicksal der 1.4 Milliarden Chinesen verbunden. Es liegt in der Verantwortung der chinesischen Regierung, für die Aufrechterhaltung der Stabilität und Förderung der Entwicklung Xinjiang zu sorgen und damit die Lebenssituation des Volkes zu verbessern. Wir sind dezidiert gegen alle Äusserungen und Handlungen, die sich als Intervention in die chinesische Innenpolitik erweisen.
 
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